Maßnahmen mit Bildungsgutschein
Bauen Sie gezielt Ihre beruflichen Kompetenzen aus und ergreifen Sie neue Jobchancen mit der Einlösung Ihres Bildungsgutscheins im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen zum Bildungsgutschein nach § 81 ff SGB III
Unser Angebot:
- Maßnahmen zur Berufsvorbereitung mit Bildungsgutschein
- Maßnahmen zur Qualifizierung mit Bildungsgutschein
Von wem erhalte ich den Bildungsgutschein und was wird gefördert?
Der Bildungsgutschein wird von den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern ausgestellt und beinhaltet die Zusage für die Kostenübernahme hinsichtlich einer beruflichen Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme. Hierbei handelt es sich nicht um eine Reha-Maßnahme, sondern um eine Weiterbildungsförderung nach § 81 ff. SGB III.
Wer kann eine Förderung über einen Bildungsgutschein erhalten?
Die Förderung über einen Bildungsgutschein kann nur dann erfolgen, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos (ohne und mit Leistungsbezug nach SGB II oder III).
- Sie sind arbeitssuchend.
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung.
- Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.
Wie lange gilt ein Bildungsgutschein?
Bildungsgutscheine werden in ihrer Gültigkeit zeitlich befristet. Der für Sie relevante Gültigkeitszeitraum wird auf Ihrem Bildungsgutschein vermerkt.
Wie und wo löse ich einen Bildungsgutschein ein?
Damit Ihr Bildungsgutschein seine Gültigkeit nicht verliert, ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb der angegebenen Frist einlösen. Ein Bildungsgutschein wird mit dem Beginn einer Maßnahme eingelöst.
Bei der Einlösung des Bildungsgutscheines beraten wir Sie gern und unterstützen Sie bei den Formalitäten. Wir prüfen, ob die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind und der Qualifizierungsbeginn innerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegt. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Maßnahme in unserem Hause beginnen möchten, schließen wir mit Ihnen einen Schulungsvertrag ab, der Ihre und unsere Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen während der Qualifizierung regelt.
Sie haben weitere Fragen?
Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie unsere Ansprechpartnerinnen des Kundencenters an. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit und auf folgendem Merkblatt.