Aktuelle Situation im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gGmbH (Bfw) zum Corona-Virus (COVID-19)
09.10.2020 - Ab 26.10.2020 wollen wir im Bfw Sachsen-Anhalt am Hauptstandort in Staßfurt wieder alle Teilnehmenden begrüßen und die Maßnahmen in Vollpräsenz durchführen.
Dies wird für uns alle eine große Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Wir sind dabei auf die Unterstützung aller und das gemeinsame Einhalten von Regeln und Vorschriften angewiesen. Die Maßnahmen ab 26.10.2020 wieder in Vollpräsenz durchzuführen, erfordert die Festlegung weiterer Regelungen. Im Nachfolgenden informieren wir Sie über einige der neuen Festlegungen:
- Für alle (Mitarbeitende, Teilnehmende und Externe) gilt ab 26.10.2020 eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht auf allen öffentlichen Verkehrsflächen in den Gebäuden (z. B. Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Toiletten).
- Die Mund- und Nasenschutzpflicht gilt ab 26.10.2020 auch für die Mensa und Cafeteria bis zum Sitzplatz sowie aus der Mensa und Cafeteria wieder hinaus.
- An Arbeitsplätzen oder in Werkstätten, wo der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die Mund- und Nasenschutzpflicht.
- Von der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes befreit werden nur Menschen die ein antsprechendes ärztliches Attest vorlegen bzw. eine offensichtliche Behinderung (z. B. gehörlos) vorliegt.
- In Klassen- und Gruppenräumen ist regelmäßig und ausgiebig zu lüften (Stoßlüftung)
- In Räumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, werden Plexiglaswände aufgestellt.
- Für Praktikumsrückkehrer und neue Teilnehmende gilt bei erstmaligem Betreten des Bfw (erneut) die Anmeldpflicht beim medizinischen Fachdienst und die Regelungen zur Selbstauskunft.
- Für Teilnehmende und Mitarbeitende, die sich während der Herbstferien und darüber hinaus in vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die Vorschriften zu Corona-Test und Quarantäne.
- Soweit Erkältungs- und mögliche Infektionskrankheiten über die üblichen Bagatellsymptome hinausgehen - auf jeden Fall in Verbindung mit Fieber - darf das Bfw nicht mehr betreten werden bzw. muss auf direktem Weg verlassen werden. Der Ansprechpartner im Bfw ist telefonisch zu informieren.
Bleiben Sie gesund und sorgsam, achten Sie auf sich und andere und helfen Sie uns dabei, die Herausforderungen eines Betriebes in Vollpräsenz zu ermöglichen.
Vielen Dank. Ihr Bfw Sachsen-Anhalt
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13.08.2020 - Nach der Sommerpause nimmt das Bfw am 17.08.2020 wieder den Betrieb auf
Nach einer wohl verdienten Ferienzeit begrüßen wir am 17.08.2020 wieder unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Bfw in Staßfurt. Neben Teilnehmenden die unser Haus bereits kennen und nach der Fereinzeit wieder zurück kehren, um ihre Maßnahme fortzusetzen, kommen auch neue Teilnehmende ins Bfw. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie und in Verbindung mit steigenden Coronaneuinfektionszahlen möchten wir Sie an dieser Stelle über unsere Festlegungen informieren.
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Leiden Sie unter Erkältungssymptomen der COVID-19-Erkrankung, dürfen Sie das Gelände und die Räumlichkeiten des Bfw nicht betreten.
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Sollten Sie sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, dieses anzugeben und durch einen aktuellen Corona-Test nachzuweisen, dass Sie nicht infiziert sind. Die jeweiligen Risikogebiete finden Sie – ständig aktualisiert – auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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In den letzten zwei Wochen hatten Sie keinen wissentlichen Kontakt mit Menschen, die sich in den genannten Risikogebieten aufgehalten haben, die infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Coronainfektion besteht.
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Treten während Ihres Aufenthaltes auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Bfw Erkältungssymptome der COVID-19-Erkrankung auf, haben Sie das Bfw unverzüglich unter Einhaltung strengster Kontaktminimierung zu Dritten zu verlassen. Teilnehmende informieren ihren zuständigen Reha- und Integrationsmanager, Mitarbeitende ihren Vorgesetzten und Externe ihren Ansprechpartner im Bfw.
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Wird bei Ihnen auch noch 14 Tage nach einem Aufenthalt im Bfw eine COVID-19-Erkrankung festgestellt, sind Sie verpflichtet, Ihren Kontakt zum Bfw der Gesundheitsbehörde mitzuteilen.
Es ist und bleibt für uns alle eine herausfordernde aber auch spannende Zeit. Wir blicken positiv und zuversichtlich in die Zukunft, dass wir gemeinsam die Herausforderungen des Jahres 2020 stemmen werden.
Bleiben Sie gesund. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Bfw!
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20.05.2020 – wochenweiser Wechsel zwischen Präsenz- und Heimlernphase ab 02.06.2020
Nach wie vor ist für uns die zum 04.05.2020 in Kraft getretene 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblich bei der Planung der Ausweitung unseres Präsenzbetriebes.
Aufgrund von strengen Auflagen und Richtlinien, ist es vorerst auch weiterhin nicht möglich, vollständig in den Normalbetrieb überzugehen. Nachdem wir in einem ersten Schritt seit 11.05.2020 für alle Teilnehmenden der Abschlussklassen Sommer 2020, der Vorbereitungslehrgänge, des Trainingscenters und des RehaAssessments® den Präsenzbetrieb aufgenommen haben, werden wir in einem nächsten Schritt für alle übrigen Teilnehmenden den Präsenzbetrieb ab 02.06.2020 in einem für Sie wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzphasen im BFW und Heimlernphasen fortsetzen. Hierfür wird Ihre Ausbildungsklasse entweder der A- oder der B-Gruppe zugeordnet. Für Teilnehmende die der A-Gruppe zugeordnet werden, beginnt die erste Präsenzwoche am 02.06.2020.
Nähere Informationen zu den jetzt getroffenen Regelungen und der Zuordnung Ihrer Ausbildungsklasse in A- oder B-Gruppe stellt Ihnen Ihr Reha- und Integrationsmanager zeitnah zur Verfügung. Über alle weiteren Entwicklungen informieren wir Sie rechtzeitig.
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06.05.2020 - stufenweise Wiedereingliederung des Präsenzbetriebes ab 11.05.2020
Ab dem 11.05.2020 erfolgt auf Basis der zum 04.05.2020 in Kraft getretenen 5. Eindämmungs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine stufenweise Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes im Bfw. In einem ersten Schritt beginnen wir mit damit bestimmte Teilnehmergruppen wieder in den Präsenzbetrieb aufzunehmen. Unter anderem starten zum 11.05.2020 auch wieder die Maßnahmen zur Eignungsfeststellung im Rahmen unseres RehaAssessments.
Aufgrund strenger Auflagen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelung zeichnet sich aber bereits heute ab, dass es auch weiterhin erforderlich sein wird, Maßnahmeinhalte teilweise in alternativen Lehr-, Lern- und Betreuungsformen umzusetzen.
Nähere Informationen zu den getroffenen Regelungen und Entwicklungen im Bfw Sachsen-Anhalt stellen wir Ihnen an dieser Stelle rechtzeitig zur Verfügung. Auch weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Kundencenter für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Frau Ziegler: Tel. 03925 22-1713, E-Mail: ziegler@bfw-sachsen-anhalt.de
Frau Träbert: Tel. 03925 22-1714, E-Mail: traebert@bfw-sachsen-anhalt.de
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30.04.2020 - Verlängerung der Schließung des Bfw Sachsen-Anhalt für Teilnehmende und Publikum bis einschließlich 08.05.2020
Wie geht es nach dem 03.05.2020 weiter? Eine Frage die Sie sich sicherlich ebenfalls stellen.
Die Bundesregierung wird erst im Verlauf des heutigen Tages (30.04.2020) Neuerungen hinsichtlich der weiteren Maßnahmen im Umgang zur Eindämmung des SARS-CoV-2 bekanntgeben. Das Land Sachsen-Anhalt wird dazu seine Eindämmungsverordnung ändern und diese frühestens am 02.05.2020 veröffentlichen. Das Bfw Sachsen-Anhalt ist abhängig von den Maßgaben dieser Verordnung. Daher haben wir für die kommende Woche folgende Regelung festgelegt:
In der Zeit vom 04.05.2020 bis 08.05.2020 wird die Heimlernphase unverändert fortgesetzt. Präsenzveranstaltungen an den Standorten des Bfw finden bis zum 08.05.2020 nicht statt. Vorbehaltlich der Festlegungen der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gehen wir davon aus, dass erst eine stufenweise Wiedereröffnung des Bfw und eine Fortsetzung der Maßnahmen in Präsenz ab 11.05.2020 möglich sein wird. Wir werden Sie zeitnah an dieser Stelle informieren.
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17.04.2020 - Die Standorte des Bfw Sachsen-Anhalt bleiben auch weiterhin für Teilnehmende mindestens bis 3. Mai 2020 geschlossen
Die 4. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt in § 4 Abs. 3 Nr. 17 4.SARS-CoV-2-EindV, dass Berufsförderungswerke zu den Einrichtungen gehören, die bis zum 3. Mai 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Daher finden auch weiterhin keine Maßnahmen in Präsenz an den Standorten des Bfw Sachsen-Anhalt statt. Auch weiterhin führen wir unsere Maßnahmen mit alternativen Lehr-, Lern- und Betreuungsmethoden fort.
Sie hatten geplant eine maßnahme im Bfw Sachsen-Anhalt zu beginnen und möchten wissen, wie es nun weitergehen kann. Oder Sie haben allgemeine Fragen zur beruflichen Rehabilitation in einem Berufsförderungswerk. Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Kundencenter für Ihre Fragen zur Verfügung.
Frau Ziegler: Tel. 03925 22-1713, E-Mail: ziegler@bfw-sachsen-anhalt.de
Frau Träbert: Tel. 03925 22-1714, E-Mail: traebert@bfw-sachsen-anhalt.de
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25.03.2020 - Die Standorte des Bfw Sachsen-Anhalt bleiben für Teilnehmende bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen
Aufgrund der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.03.2020 mit in Kraft treten zum 25.03.2020 verlängern wir die Verlagerung der Maßnahmen in Präsens hin zu alternativen Lehr-, Lern- und Betreuungsformen bis einschließlich 19.04.2020 (§ 2 Abs. 3 Nr. 18 2. SARS-CoV-2-EindV). Das heißt bis derzeit 19.04.2020 finden keine Maßnahmen an den Standorten des Bfw SAchsen-Anhalt statt, sondern werden über alternative Lehr-, Lern- und Betreuungsmethoden (z. B. eLearning, Lernplattform, Lernforen, E-Mail, Telefon, Heimarbeit) durchgeführt und sicher gestellt.
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23.03.2020/11:08 Uhr - Bfw-Informationen für Teilnehmer, deren Reha-Vorbereitungslehrgänge am 24.03.2020 im Bfw Sachsen-Anhalt starten
Liebe Teilnehmer,
liebe Teilnehmerinnen,
wir haben Ihnen am vergangenen Donnerstag neue Entscheidungen und die veränderte Organisation Ihrer Aufnahme per E-Mail mitgeteilt. Sofern Sie diese noch nicht abgerufen haben, tun Sie dies bitte noch. Da viele enthaltene Informationen noch wichtig für Sie sind.
Mit der Verschärfung der Kontaktregelungen durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 22.03.2020 ist nun leider auch keine Anreise und Einweisung in Kleinstgruppen mehr möglich. Bitte reisen Sie daher am 24.03.2020 nicht wie geplant an.
Wir stimmen uns zur Neuorganisation noch einmal ab. Im Anschluss erhalten Sie neue Instruktionen zu Ihrem Maßnahmestart per Mail durch unser Kundencenter. Bitte rufen Sie daher am 23.03.2020 und 24.03.2020 regelmäßig Ihre Mails ab.
Aufgrund des derzeit sehr hohen Telefonaufkommens in unserem Kundencenter kann die Erreichbarkeit unserer Mitarbeiterinnen zeitweise eingeschränkt sein. Wenn Sie uns dringende Informationen übermitteln möchten, sind Frau Ziegler und Frau Träbert in jedem Fall weiter gut per E-Mail erreichbar.
Frau Ziegler: Tel. 03925 22-1713, E-Mail: ziegler@bfw-sachsen-anhalt.de
Frau Träbert: Tel. 03925 22-1714, E-Mail: traebert@bfw-sachsen-anhalt.de
Allen Teilnehmern, deren Maßnahmen später planmäßig starten sollen, werden wir ebenso in den nächsten Tagen wichtige Informationen per Mail senden. Wir bitten daher alle, die noch nicht ihre E-Mail-Adresse in unserem Kundencenter hinterlegt haben, dies jetzt nachzuholen. Bitte senden Sie uns Ihre Mailadresse auch per E-Mail zu.
Wir sind sehr bemüht, Sie auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen und unseren Schulbetrieb und die Betreuungsleistungen aufrecht zu erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Bfw Sachsen-Anhalt
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23.03.2020/18:06 Uhr - Berufliche Reha trotz Corona
In allen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wurde zum Schutz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf alternative Lehr-, Lern- und Betreuungsmethoden umgestellt. Dies stellt nicht nur die Teilnehmer und Teilnehmerinnen und die Einrichtungen vor große Herausforderungen, sondern eröffnet auch viele Fragen.
Sie suchen Antworten auf Ihre Fragen, wie sich z. B. online lernen auf Ihre Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und das Übergangsgeld auswirken?
Die Website Ihre Vorsorge informiert aktuell zum Thema. Die Website ist eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Informieren Sie sich zu Ihren Fragen - Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und Übergangsgeld während der Corona-Krise - auf der Website Ihre Vorsorge:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/berufliche-reha-lta-trotz-corona.html
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17.03.2020
Das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt stellt ab 18.03.2020 bis voraussichtlich 13.04.2020 seinen Maßnahmebetrieb auf alternative Lern-, Lehr- und Betreuungsformen außerhalb der Bfw-Standorte um.
Haben Sie weitergehende Fragen zu dem Start Ihrer Maßnahme im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gGmbH wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unsere Mitarbeiterinnen im Kundencenter.
Kathrin Ziegler | Jana Träbert |
Tel. 03925 22-1713 | Tel. 03925 22-1714 |
ziegler@bfw-sachsen-anhalt.de | traebert@bfw-sachsen-anhalt.de |
Teilnehmer und Teilnehmerinnen die bereits eine Maßnahme in unserem Haus begonnen haben, informieren sich bitte weiterhin über die interne Informationsplattform oder wenden sich direkt an Ihren Reha- und Integrationsmanager oder Ihre Reha- und Integrationsmanagerin.